360 Packträger=Tarif. C. Transporte bei Wohnungswechsel. a) die Stunde per Mann mit den nöti¬ gen Gerätschaften und der Verpflich¬ tung, im Bedarfsfalle zehn Stunden zu arbeiten K 1.20 b) nach Uebereinkommen in Akkord. D. Für verschiedene Leistungen. 1. Als Führer von Fremden Hand¬ lungsreisenden, Kranken o. dgl. für die Stunde. a) mit Lasten bis zu 20 Kilogramm K —.80 b) mit Lasten von 20 bis 100 Kilogramm K 1.— 2. Als Wächter oder Wärter für die Stunde. a) bei Tag K —.70 b) bei Nacht K 1.— 3. Klaviertransport: a) Pianino oder kleinere Flügel bis 1 Kilometer Entfernung für weitere Entfernungen b) größere und schwerere Instrumente, zu deren Uebertragung 3 Mann nötig sind, bis 1 Kilometer Entfernung pro Mann für weitere Entfernung pro Mann c) für das Uebertragen eines Klaviers innerhalb der Wohnung pro Mann innerhalb des Hauses pro Mann 4. Dem Uebereinkommen von Fall zu zu Fall bleibt vorbehalten: a) die Uebertragung wertvoller oder leicht zerbrechlicher Sachen, als: feine Glaswaren, Kunstgemälde, wertvolle Instrumente u. dgl. b) das Austragen von Partezetteln, Rechnungen u. dgl. c) das Einlassen und Wichsen von Fußböden, Teppichklopfen, Trottoir¬ reinigen u. dgl. 5. Für das Aus= und Einhängen von Nr. 86.345. Fenstern und Jalousien: a) mit Tragen vom Dachboden, Brun¬ nen oder dgl. in die Wohnug per Fensterstock K —.30 b) ohne Tragen für den Fensterstock K —.15 E. Holzschneiden. L. S. III. Kurzesoder Bauernholz. Hartes als Ofenholz für einen Raummeter 30 „ „ Herdholz „ „ „ 50 „ Weiches „ Ofenholz „ „ „ 25 „ „ Herdholz „ „ „ 40 „ G. Für Holztragen und Aufftocken. den Holzkeller für einen Raummeter 30 h. Jeder öffentliche Platzdiener ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen eine Bestätigung über den erhaltenen Lohnbetrag auszufolgen und hat zu diesem Behufe stets mit seiner Schildbezeichnung und =Nummer versehene Quittungsblocks mit sich zu führen. Außerdem hat jeder Platzdiener ein Exemplar dieses Lohntarifes bei Ausübung seines Berufes bei sich zu tragen und über Verlangen vorzuweisen. Wird auf Grund des § 51 der G.=O. genehmigt. Innsbruck, am 31. Dezember 1910. Für den k. k. Statthalter: Dorna m. p. Der Schnitt für einen Raummeter har¬ tes Holz K —.50 Der Schnitt für einen Raummeter wei¬ ches Holz K —.40 F. Holzspalten. Allgemeine Bestimmungen. Jeder Platzdiener ist berechtigt, Aufträge ent¬ gegenzunehmen und verpflichtet, dieselben pünktlich auszuführen. Zu diesem Ende stellen sich die Platz¬ diener an den frequentesten Plätzen der Stadt auf. Die Platzdiener sind auf ihren Standplätzen im Sommer von morgens 5 Uhr bis abends 8 Uhr, im Winter von morgens 7 Uhr bis abends 7 Uhr aufgestellt, und haben, sobald sie etwaige Auf¬ träge ausgeführt haben, die Standplätze wieder ein¬ zunehmen. Für die Einhaltung der vom Stadt¬ magistrate festgesetzten Standplätze ist der Konzes¬ sionsinhaber verantwortlich. Die Platzdiener übernehmen aber auch auf dem Wege dahin oder überhaupt zu jeder Zeit und an