Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif der Fiaker und Lohnkutscher.
359
Zl. 20043 Gew.
Vorstehender Tarif wurde von der k. k. Statt¬
halterei für Tirol und Vorarlberg auf Grund des
§ 51 der Gewerbeordnung mit den Erlässen vom
21. April 1909 Zl. 24399 und 19. April 1910
Zl. 19621 als Maximaltarif für das Lohnkutscher¬
und Fiakergewerbe der Stadt Innsbruck festgesetzt und
tritt am 1. Juni 1910 in Kraft.
am 28. Mai 1910.
Stadtmagistrat Innsbruck
Lohn=Tarif
für die öffentlichen Platzdiener (Packträger, Dienstmänner, Kommissionäre und
Klaviertrager) in Innsbruck.
(Giltig für das zusammenhängend verbaute Gebiet von Innsbruck und das zusammenhängend verbaute, ebene
Gebiet der Nachbargemeinden Hötting und Mühlau.)
4 Für Gänge Bestellungen oder gemöhnliche leichle
Dienstleinungen.
1. Für Gänge mit mündlichen Aufträ¬
gen, Briefen oder Gegenständen bis
zum Gewichte von 1 kg
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.30
b) für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten Ge¬
meindegebiete von Innsbruck, Hötting
und Mühlau K —.60
2. Für Gänge oder Bestellungen mit
Gerätschaften oder Lasten im Gewichte
von 1 bis 10 Kilogramm
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.40
b) für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten Ge¬
meindegebiete von Innsbruck, Höt¬
ting und Mühlau K —.80
3. Für Gänge oder Bestellungen mit
Lusten über 10 bis 30 Kilogramm Ge¬
samigewicht
a) bis zu 1 Kilometer Entfernung
(¼ Stunde Gehzeit) K —.80
b für weitere Entfernungen innerhalb
der zusammenhängend verbauten ebe¬
nen Gemeindegebiete von Innsbruck,
Hötting und Mühlau K 1.20
Für Gänge und Bestellungen außerhalb
des sub b bezeichneten Gebietes bezw.
mit Lasten über 50 Kilogramm gilt freie
Vereinbarung.
B. Zeitlohn.
Ohne Gerätschaften für jede Stunde per
Mann K —.70
Mit Gerätschaften für jede Stunde per
Mann K —.80