Dienstvermittlungen. — Armenfondsgebühren=Tarif. 353 Dienstvermittlung. Armenfondsgebühren=Tarif. 1. Statthalterei=Kundmachung vom 10. April 1910, L=G.=Bl. Nr. 33, betreffend die Einhebung städt. Auflagen für Theatervorstellungen und verschiedene öffentliche Veranstaltungen und Vorführungen in der Landeshauptstadt Innsbruck. 1. Für jede Tanzunterhaltung in öffentlichen Lokalen... K 4 2. Für Theatervorstellungen pro Vorstellung: a) im Stadtheater K 10 b) in anderen Lotalen je nach Größe des Lokales und Bedeutung des Unter¬ nehmens K 4—8 3. für Varieté=Vorstellungen je nach Größe des Lokales und Be¬ deutung des Unternehmens pro Vor¬ stellung .. ........ K 6—12 4. für Konzerte und andere Produk¬ tionen in öffentlichen Lokalen pro Vorstellung: a) gegen Eintrittsgeld, Sammlung oder Enthebungskarten K 4 b) ohne Eintrittsgeld, Sammlung oder Enthebungskarten K 1.20 5. für Musik und andere Pro¬ duktionen im Umherziehen von Lokal zu Lokal pro Tag: a) bei höchstens zwei Personen ... K 1 b) für jede Person mehr ..... K 0.30 6. für Produktionen und Schau¬ stellungen von Wanderun¬ Pauschalierungen innerhalb des Tarifes werden ternehmungen im Freien oder in eigenen Buden, Zelten usw. pro Tag: a) von größerer Bedeutung, als grö¬ ßere Menagerien und Zirkusse, Kine¬ mathographen, Rutschbahnen, Hippo¬ drome usw. K 6—12 b) von geringerer Bedeutung, als: Schießbuden, Ringelspiele, Vivarien, Schaustellungen von Abnormitäten und Kuriositäten aller Art, Guckkä¬ sten, Wachsfigurenkabinette, Ball¬ und Plattenwurf, Tiervorstellungen, Schiffschaukeln usw. K 1—6 je nach Größe des Unternehmens, An¬ zahl der Vorstellungen usw. 7. für ständige Schaustellungs¬ unternehmungen, als: Pano¬ ramen, Kinemathographen und ähn¬ liche Unternehmungen je nach Größe und Bedeutung des Unternehmuns pro Tag ...... K 1—2 8. für Bestkegelschieben pro Tag K 4 9. für Veranstaltung von Feuerwer¬ ken gegen Entgelt ...... K 10 dem Innsbrucker Stadtmagistrate überlassen. 2. Gebühren für Polizeistunde=Verlängerungen. (Erlaß des Tiroler Landesausschusses vom 25. April 1910 Zl. 293/III/3.) Für jede Polizeistunde=Verlängerung.. 4 K Monatslizenzen a) bis 2 Uhr früh . .. 60 K Monatslizenzen b) bis 3 Uhr früh . . . 90 K Stadtmagistrat Innsbruck. Stadtsaal=Tarif. 1. Großer und kleiner Saal mit sämtlichen Nebenräumen im Parterre, im I. Stock mit Ausnahme des Kasino und der vermieteten Räume K 200 2. Großer Saal und Musik=Zim¬ mer mit Benützung der Gallerien, des großen Saales für Konzerte und andere Unterhaltungen usw. ohne Benützung dieser Räume zu Restauration . .. „ 100 3. Großer Saal und Musik=Zim¬ merusw. wie oben, jedoch mit Benützung dieser Räume auch zu Restauration oder Tanz „ 120 4. Großer Saal und Musik=Zim¬ mer usw. wie oben mit Benützung zu Restauration und Tanz . . . .. „ 130 5. Kleiner Saal mit nordwärts ge¬ legenem Zimmer zu Konzerten und an¬ deren Unterhaltungen ohne Benützung dieser Räume zu Restauration . . . „ 50 6. Kleiner Saal mit nordwärts gele¬ genem Zimmer und Entreezimmer zu 23