280 zeigen, von wo aus der zuständige Beschauarzt ver¬ ständigt wird. 1. Bezirk: Innere Stadt an beiden Ufern bis zur Viadukt=Maximilianstraße: Dr. Köllensperger. 2. Bezirk: Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten: Dr. Mader. 3. Bezirk: Dreiheiligen (vom Viaduktbogen ost¬ wärts), Kohlstadt und Pradl: Dr. Hirn. An Sonn= und Feiertagen versorgt abwechselnd ein Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den Po¬ lizeiwachstuben auf. Rettungsdienst und Rettungsdienst. Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr Innsbruck leistet bei Unfällen auf der Straße, in öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl. die erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬ dienlicher Weise und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt¬ liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬ fällen ist kostenlos. Meldungen sind mündlich, schriftlich oder telepho¬ nisch (Nr. 359) an die ständige Feuerwache, Rat¬ haus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen chlüssel zu den Feuermeldern und können auch von denselben aus telephonische Meldungen erstattet werden. Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sind wäh¬ rend der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen stets zwei Mitglieder in der Wachstube (Rathaus zweiten Durchgang rechts) anwesend. An den Wochentagen müssen die Mitglieder erst telephonisch herbeigerufen werden. Bei größeren Festen, Versammlungen und dgl. wird über Ansuchen eine Sanitätswache beigestellt. Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in dringenden Fällen, bei größeren Unglücken, Katastro¬ phen, Eisenbahnunfällen u. dgl. auch außerhalb dieses Gebietes. Krankentransport. Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr besorgt auch Transporte von Kranken sowohl im Stadtgebiete, als auch in der näheren Umgebung. Zu diesem Behufe steht ein Krankentransportwagen, sowie Räderbahren zur Verfügung. Krankentransporte werden nur gegen eine vom behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß der Kranke transportfähig ist und an keiner Infet¬ tionskrankheit leidet, ausgeführt und wird hiefür eine Krankentrausporte. mäßige Gebühr eingehoben, welche bei Unbemittelten auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. Kranken¬ transporte sollen mindestens 1 bis 2 Stunden vor¬ her bei der ständigen Feuerwache (siehe Rettungs¬ dienst) angemeldet werden. Vom Transporte sind Infektionskranke vollständig ausgeschlossen. Transportmittel in den Polizeiwachstuben. Räderbahren befinden sich in der Hauptwache (Rat¬ haus) und in den Polizeistationen Wilten, Leopold¬ straße 15 und Pradl, Egerdachstraße 9, Tragbahren in den Wachzimmern Innstraße und Saggen (Viaduktstraße). Diese Transportmittel können unter Beibringung der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mittelst einer Bestätigung des behandelnden Arztes, daß eine infektiöse Erkrankung ausgeschlossen, beansprucht wer¬ den. Die Partei haftet für die richtige Zurückliefe¬ rung der Bahre. Transport bei ansteckenden Krankheiten. Die Ueberführung derartiger Kranken ist nur nach dem Krankenhause (Infektionsabteilung) gestattet und hat ausschließlich mit dem Infektionswagen oder der Infektionsräderbahre zu geschehen, welche in der Auf¬ nahmskanzlei des Allg. Krankenhauses (Telephon Nr. 99) unter Angabe der Krankheit zu beanspruchen sind. Die Ueberführung wird nach dem Fiakertarife berechnet. Im Falle, daß zum Transporte derartiger Kranker andere Wägen zur Benützung gelangen, werden diese behufs Desinfektion für ungefähr 12 Stunden im Krankenhause zurückbehalten und stehen dem Wagen¬ besitzer keine Schadenersatzansprüche an die Stadt¬ gemeinde zu. Mohnungs=Desinfektion. Der Einwohnerschaft ist Gelegenheit gegeben, die von ansteckenden Kranken benützten Räume und Ge¬ genstände durch städtische Organe desinfizieren zu lassen. Die Wahl des im einzelnen Fall anzuwenden¬ den Desinfettionsverfahrens richtet sich nach der Krankheit. Das Institut der Wohnungsdesinfektion steht unter der Oberaufsicht des Stadtphysikates. 1. Bei den meisten Krankheiten erfolgt die Des¬ infektion des Zimmers mittels Entwicklung von For¬ malingasdämpfen. Bei diesem Verfahren verbleiben Gebrauchsgegenstände jeglicher Art im Zimmer und unter dem desinfizierenden Einflusse des Formalin¬ gases. Insbesondere werden Kleider, Betten u. s. w. im Zimmer aufgehängt. Nur Pflanzen und lebende Tiere müssen entfernt werden. 2. Die Formalingasdesinfektion allein findet An¬ wendung bei Fällen von Diphtherie, Scharlach, Ma¬ sern, Tuberkulose, Influenza und Keuchhusten. 3. Bei Kindbettfieber und Mundkrankheiten („sep¬ tische Krankheiten“) ferner bei Pocken und Pest ist neben der Formalindesinfektion die Desinfektion der Betten und Kleider im Dampfapparat des städtischen Krankenhauses erforderlich. Nur bei Typhus, (ebenso Cholera und Ruhr) ist in erster Linie die Dampfdes¬ infektion der Betten, Wäsche, Kleider und Abwaschungen des Bodens ec. mit desinfizierenden Lösungen unent¬ behrlich. 4. Es wird daher empfohlen, nicht etwa nur ein¬ zelne Gegenstände, Betten u. s. w. zur Desinfektion wegzugeben, sondern stets die Desinfektion des ganzen Zimmers zu beantragen. Wo bei beweglichen Gegen¬ ständen die Vornahme der Dampfdesinfektion, welche in der Desinfektionsanstalt des städtischen Kranken¬ hauses stattfindet, angezeigt ist oder gewünscht wird, werden dieselben stets von dem städtischen Personal im Desinfektionswagen abgeholt und nach der Desin¬ 19