Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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zeigen, von wo aus der zuständige Beschauarzt ver¬
ständigt wird.
1. Bezirk: Innere Stadt an beiden Ufern bis zur
Viadukt=Maximilianstraße: Dr. Köllensperger.
2. Bezirk: Ehemaliges Gemeindegebiet Wilten: Dr.
Mader.
3. Bezirk: Dreiheiligen (vom Viaduktbogen ost¬
wärts), Kohlstadt und Pradl: Dr. Hirn.
An Sonn= und Feiertagen versorgt abwechselnd ein
Stadtarzt den Dienst. Liste hierüber liegt in den Po¬
lizeiwachstuben auf.
Rettungsdienst und
Rettungsdienst.
Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr
Innsbruck leistet bei Unfällen auf der Straße, in
öffentlichen Lokalen, Werkstätten, Fabriken und dergl.
die erste Hilfe, sie besorgt den Transport in zweck¬
dienlicher Weise und ist bestrebt, baldmöglichste ärzt¬
liche Hilfe zu verschaffen. Die erste Hilfe bei Un¬
fällen ist kostenlos.
Meldungen sind mündlich, schriftlich oder telepho¬
nisch (Nr. 359) an die ständige Feuerwache, Rat¬
haus zu richten. Jeder Wachmann besitzt einen
chlüssel zu den Feuermeldern und können auch von
denselben aus telephonische Meldungen erstattet werden.
Zum Zwecke einer möglichst raschen Hilfe sind wäh¬
rend der Nacht, sowie an Sonn= und Feiertagen stets
zwei Mitglieder in der Wachstube (Rathaus zweiten
Durchgang rechts) anwesend. An den Wochentagen
müssen die Mitglieder erst telephonisch herbeigerufen
werden.
Bei größeren Festen, Versammlungen und dgl.
wird über Ansuchen eine Sanitätswache beigestellt.
Das Wirkungsgebiet erstreckt sich auf die Stadt
Innsbruck und ihre nächste Umgebung, nur in
dringenden Fällen, bei größeren Unglücken, Katastro¬
phen, Eisenbahnunfällen u. dgl. auch außerhalb dieses
Gebietes.
Krankentransport.
Die Rettungsabteilung der freiwilligen Feuerwehr
besorgt auch Transporte von Kranken sowohl im
Stadtgebiete, als auch in der näheren Umgebung.
Zu diesem Behufe steht ein Krankentransportwagen,
sowie Räderbahren zur Verfügung.
Krankentransporte werden nur gegen eine vom
behandelnden Arzte ausgefertigte Bestätigung, daß
der Kranke transportfähig ist und an keiner Infet¬
tionskrankheit leidet, ausgeführt und wird hiefür eine
Krankentrausporte.
mäßige Gebühr eingehoben, welche bei Unbemittelten
auf die eigenen Kosten erniedrigt wird. Kranken¬
transporte sollen mindestens 1 bis 2 Stunden vor¬
her bei der ständigen Feuerwache (siehe Rettungs¬
dienst) angemeldet werden.
Vom Transporte sind Infektionskranke vollständig
ausgeschlossen.
Transportmittel in den Polizeiwachstuben.
Räderbahren befinden sich in der Hauptwache (Rat¬
haus) und in den Polizeistationen Wilten, Leopold¬
straße 15 und Pradl, Egerdachstraße 9,
Tragbahren in den Wachzimmern Innstraße und
Saggen (Viaduktstraße).
Diese Transportmittel können unter Beibringung
der erforderlichen zwei Träger (Dienstmänner) mittelst
einer Bestätigung des behandelnden Arztes, daß eine
infektiöse Erkrankung ausgeschlossen, beansprucht wer¬
den. Die Partei haftet für die richtige Zurückliefe¬
rung der Bahre.
Transport bei ansteckenden Krankheiten.
Die Ueberführung derartiger Kranken ist nur nach
dem Krankenhause (Infektionsabteilung) gestattet und
hat ausschließlich mit dem Infektionswagen oder der
Infektionsräderbahre zu geschehen, welche in der Auf¬
nahmskanzlei des Allg. Krankenhauses (Telephon
Nr. 99) unter Angabe der Krankheit zu beanspruchen
sind. Die Ueberführung wird nach dem Fiakertarife
berechnet.
Im Falle, daß zum Transporte derartiger Kranker
andere Wägen zur Benützung gelangen, werden diese
behufs Desinfektion für ungefähr 12 Stunden im
Krankenhause zurückbehalten und stehen dem Wagen¬
besitzer keine Schadenersatzansprüche an die Stadt¬
gemeinde zu.
Mohnungs=Desinfektion.
Der Einwohnerschaft ist Gelegenheit gegeben, die
von ansteckenden Kranken benützten Räume und Ge¬
genstände durch städtische Organe desinfizieren zu
lassen. Die Wahl des im einzelnen Fall anzuwenden¬
den Desinfettionsverfahrens richtet sich nach der
Krankheit. Das Institut der Wohnungsdesinfektion
steht unter der Oberaufsicht des Stadtphysikates.
1. Bei den meisten Krankheiten erfolgt die Des¬
infektion des Zimmers mittels Entwicklung von For¬
malingasdämpfen. Bei diesem Verfahren verbleiben
Gebrauchsgegenstände jeglicher Art im Zimmer und
unter dem desinfizierenden Einflusse des Formalin¬
gases. Insbesondere werden Kleider, Betten u. s. w.
im Zimmer aufgehängt. Nur Pflanzen und lebende
Tiere müssen entfernt werden.
2. Die Formalingasdesinfektion allein findet An¬
wendung bei Fällen von Diphtherie, Scharlach, Ma¬
sern, Tuberkulose, Influenza und Keuchhusten.
3. Bei Kindbettfieber und Mundkrankheiten („sep¬
tische Krankheiten“) ferner bei Pocken und Pest ist
neben der Formalindesinfektion die Desinfektion der
Betten und Kleider im Dampfapparat des städtischen
Krankenhauses erforderlich. Nur bei Typhus, (ebenso
Cholera und Ruhr) ist in erster Linie die Dampfdes¬
infektion der Betten, Wäsche, Kleider und Abwaschungen
des Bodens ec. mit desinfizierenden Lösungen unent¬
behrlich.
4. Es wird daher empfohlen, nicht etwa nur ein¬
zelne Gegenstände, Betten u. s. w. zur Desinfektion
wegzugeben, sondern stets die Desinfektion des ganzen
Zimmers zu beantragen. Wo bei beweglichen Gegen¬
ständen die Vornahme der Dampfdesinfektion, welche
in der Desinfektionsanstalt des städtischen Kranken¬
hauses stattfindet, angezeigt ist oder gewünscht wird,
werden dieselben stets von dem städtischen Personal
im Desinfektionswagen abgeholt und nach der Desin¬
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