256 Telephonnetz Innsbruck—Hall i. T. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebrochen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person zu der nächst¬ gelegenen Feuertelephon= oder Meldestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuerwache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats=Tele¬ phonstationen berechtigt, unter Verantwortlichkeit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zentrale der Staats¬ Telephonleitung gelangen zu lassen, welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Hauptfeuerhause weiter¬ gibt. Meldung: In der Straße Hausnummer . .. (eventuell) Stock . .. ist ein Kamin=, Zimmer=, Keller=, Magazin= oder Dachfeuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Be¬ zirkes wurden Allarmklingeln angebracht, die an be¬ sagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Be¬ kanntgabe eines ausgebrochenen Schadenfeuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr¬ männern angebracht worden, von denen man in Folge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh¬ nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Telephonnetz Unnsbruck Thall in Tirol. Dienststunden der Hauptzentrale in Innsbruck: ununterbrochen. Verzeichnis der öffentlichen Telephon=Sprechstellen im Staats=Telephonnetze Unnsbruck — hall i. T. 310 Haupt=Zentrale, Marktgraben 16. 17 Postamt Innsbruck 1 (Stadt) von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends, Maria Theresienstr. 45. 30a Postamt Innsbruck 2 (Bahnhof) von 7 Uhr früh bis 8 Uhr abends, Südbahnhof. 350 Postamt Innsbruck 3 (Mariahilf) an Wochen¬ tagen von 8 bis 12 Uhr vorm. und von 2 bis 6 Uhr nachm., an Sonn= und Feiertagen von 8 bis 12 Uhr vorm., Innstr. 5. 368 Postamt Innsbruck 4 (Saggen) an Wochen¬ tagen von 8 bis 12 Uhr vorm. und von 2 bis 6 Uhr nachm., an Sonn= und Feiertagen von 8 bis 12 Uhr vorm., Claudiastr. 2. 354 Postamt Innsbruck 6 (Wilten) an Wochen¬ tagen von 8 bis 12 Mhr vorm. und von 2 bis 6 Uhr nachm., an Sonn= und Feiertagen von 8 bis bis 12 Uhr vorm., Andreas Hoferstr. 2. 79 Postamt Mühlau: a) an Werktagen von ½8 bis 12 Uhr vorm und von 2 bis ½7 Uhr abends; b) an Sonn= und Feiertagen von ½8 bis 12 vorm. 668 Postamt Igls:a) an Werktagen: vom 16. Sept. bis 15. Juni von 8—12 vorm., 2—6 nachm.; vom 16. bis 30. Juni und vom 1. bis 15. Sept. von 8—12 vorm., ½3—½8 abends; vom 1. Juli bis 31. August von 7—12 vorm., ½2—9 abends. b) an Sonn= und Feiertagen: vom 16. Sept. bis 15. Juni von 9—½12 vorm., 3—4 nachm.; vom 16 bis 30. Juni und vom 1. bis 15. Sept. von 9—½12 vorm. ½3—½8 abends; vom 1. Juli bis 31. August von 9—12 vorm., 1—9 abends. 666 Sommer=Postamt Lans: a) an Werktagen von 8—12 vorm., 2—6 nachm.; b) an Sonn= und Feiertagen von 10—12 vorm. (vom 1. Juni bis 30. November). 666a Plattnerwirt, Aldrans, Dienststunden wie beim Postamt Lans. 667 Sommer=Postamt Sistrans: a) an Werk¬ tagen von 8—12 vorm., 2—6 nachm.; b) an Sonn¬ und Feiertagen von 10—12 vorm. (vom 1. Juni bis 30. September). 667a Gasthaus zur Arche, Rinn, Dienststunden wie beim Postamt Sistrans. 665 Postamt Patsch: a) an Werktagen von 8—12 vorm., 2—6 nachm.; b) an Sonn= und Feiertagen von 9—12 vorm., 4—5 nachm. 4a Postamt Mutters: a) an Werktagen von 8—12 vorm., 2—6 abends; b) an Sonn= und Feier¬ tagen von ½9—½12 vorm., 3—4 nachm. 4 Sternwirt, Natters, Dienststunden wie beim Postamt Mutters. 619 Postamt Hall: vom 1. Mai bis 31. Okt. von 7 Uhr früh bis 9 Uhr abends; vom 1. Nov. bis 30. April von 8 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends. 604 Meßner=Haus Absam, Dienststunden wie beim Postamt Hall. Sprechgebühren=Tarlf.