Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

vorhergehende ||| nächste Seite 64 Buch 1897
   
Neue Suche:
   


Volltext dieser Seite

58 —
5. Für Productionen und Schaustellungen in kleinen
Buden und von geringer Bedeutung, als: Ringelspiele,
Schiessplätze, Gymnastiker etc. und Polizeiverlängerungen fl. 1.— kr.
6. Für Productionen in grossen Buden, als: Menagerien,
fl. 3.— kr.
Panoramen, Varieté-Theatern, Cirkussen..
*
Der Bürgermeister:
Innsbruck, am 1. August 1887.
Dr. H. Falk.
Bekanntmachung
betreffs der Stände und Auslagekästen unter den Lauben.
Der Gemeinderath hat mit Beschluss vom 15. d. Mts. asgeordnet:
1. dass sämmtliche unten den Laubengängen angebrachten Aus¬
lagen, Kästen, Tische, Bänke u. s. w. nach der Bestimmung der Bau¬
ordnung vom Pfeiler in den Gehweg der Lauben nicht über 30 cm
hineinragen dürfen,
2. dass bei den Ausgängen zwischen den einzelnen Pfeilern-ein Raum
von
wenigstens 1 Meter für den Durchgang frei bleiben müsse, und
3. dass das Aushängen von Waaren aller Art an den Laubenbögen
gänzlich verboten ist und die bis jetzt dort hängenden Waaren beseitigt
werden müssen.
Hievon werden die Betreffenden zum Wissen und genauen Darnach¬
achten mit dem Auftrage in Kenntniss gesetzt, diesen Anordnungen binnen
8 Tagen nachzukommen, widrigens sie eine Strafe von 5 fl. bis 10 fl. zu
gewärtigen haben.
Der Bürgermeister:
Innsbruck, am 19. Juni 1888.
Dr. H. Falk.
Kundmachung
betreffs der Hundesteuer.
In Ausführung des Gemeinderaths-Beschlusses vom 11. Jänner 1. J.
wird die Hundesteuer für den Stadtbezirk Innsbruck in dem gesetzlichen
Ausmasse von 10 fl. ö. W. nebst 10 kr. für die Marke zur Einzahlung
beim städtischen Percipienten (Fleischbankgebäude) hiemit ausgeschrieben,
und muss diese Steuer längstens bis Ende April jeden Jahres bei Ver¬
meidung der politischen Execution eingezahlt werden.
Ausgenommen hievon sind nur junge Hunde bis zum Alter von
vier Monaten, dann jene Hunde, für welche bereits im laufenden Jahre in
einer anderen Gemeinde die Steuer entrichtet wurde, in welchem Falle
hier nur noch die etwaige Differenz zu entrichten ist.