Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Telegrammgebühren.
225
bei den für das Ausland bestimmten Paketen mit Repa¬
der Be¬
Die Gebühr für die Zustellung
ratur=, Muster= und Losungswaren für jedes Paket 50 h
rachrichtigung über solche Pakete und
und endlich die Ausgangsvermittlungs¬
Wertschachteln an den Selbstfreimacher:
5
gebühr für die Vermittlung der zollamtlichen Aus¬
Für jedes Paket oder jede Wertschachtel
gangsbehandlung bei den wieder in das Ausland zurück¬
Die Gebühr bei Vorbehalt der Abho¬
gehenden Vormerkwaren (Reparatur=, Muster= und Lo¬
ung solcher Benachrichtigungen durch
50
sungswaren) für jedes Paket „.
den Selbstfreimacher an Stelle der Zu¬
stellung:
K. k. Post= und Telegraphen=Direktion
Für jeden Monat im vorhinein eine Bausch¬
für Tirol und Vorarlberg.
2 K
gebühr von
Innsbruck, am 21. September 1916
Die Zollfrankozettelgebühr für die Durch¬
Der k. k. Hofrat und Vorstand:
führung des Zollfrankoverfahrens für jede Sendung 25
Die Vormerkvermittlungsgebühr für
Klebelsberg m. p.
die Vermittlung der zollamtlichen Vormerkbehandlung
Telegrammgebühren
Europäischer Vorschriftenbereich.
kehre nach Ungarn und Bosnien und Herzegowin¬
1.) Oesterreich und Liechtenstein, Ungarn, Bos¬
Wort mit einer Mindestgebühr
1 Heller für jedes
nien und Herzegowina, einschließlich der von de
von 1 Krone für jedes Telegramm, im Verkehr
. k. Truppen besetzten Gebiete und Deutsch
mit Deutschlank
Heller für jedes Wort, Mindest¬
land.
gebühr
Die Gebühr für jedes Wort eines gewöhnliche
Gebühr für Zeitung
stelegramme im öster¬
legrammes m österreichischen Verkehre, sowie in
im
reichischen Verkehre un
Verkehre nach Ungarn
Verkehr nach Bosnien und Herzegowina einschließ
Bosnien=Herzegowinc
beträgt für die ersten
lich der von den k. u. k. Truppen besetzten Gebiet
und
Worte 15 Kronen und
00
ür jedes weitere be¬
ind im Verkehre nach Deutschland beträgt 8 Helle
3 Kronen
gonnene hundert von Worte
mit einer Mindestgebühr von 1
Krone für jedes
2.) Uebrige Länder des europäischen Vorschriften¬
Telegramm.
Gebühr im Ver
Für Preßtelegramme beträgt die
bereiches.
Taxen
Taxen
Gewöhn
Freßtele¬
Gewöhn¬
Preßtele
Bestimmungsland
Bestimmungsland
liche
gramm
liche
gramm
Grund¬
Grun
bie
Tarmi
pro
fare
pro
Pre.
G1
nimun
Albanien
Kreta, siehe Griechenland.
.1
0.18
0.26
1.00
Algier
0.60
Luxemburg
.17
1.00
0.6
Malta
Andora, siehe Frankreich
0.33
*„
*
0.8
zoren
Marokko
0.60
*
Aiin Sfa
Belgien
0.60
0.1
1.00
0.13
Berguen
Bulgarien (Mindestgebüh
0.13
Berkane (Mohammed
0.4
El Aiioun Sidi Me
0.25
Tanarische Inseln
0.6
1.00
Corfu, siehe Griechenland
0.41
duck
0.60
Martimprey
Corsika, siehe Frankreich
udjde
Treta, siehe Kreta, Griechen
land
Taforal
0.3
Cyper
Taourir
0.6
* * „
0.60
0.18
Dänemark
0.60
Tanger
0.1
0.23
1.00
0.4
0.60
England, s. Großbritannier
Stationen
Spanische
0.45
1.00
0.35*
.60
0.66
Scherifische Stationer
uböa, siehe Griechenland
Far Oer=Inseln

.60
0.60
1.6
Mauritanien
0 60
Frankreich, Andorra und
Montenegro

0.60
0.16
0.10
Niederland
0.12
Monaco
1.00
0.60
.16
1.00
0.29
ibraltar
Niger, siehe Seuegal.
0.60
8f. 2 2
.2
0.6
1.00
Griechenland
Norwegen
.29
0.10
Corfu
.60
1.00
ortugal
0.22
0.1
0.60
.00
0.6
Festland
Eubög und
0.39
Rhodus (Insel)
1.0
.24
Poros
.14
0.60
Rumänien
0.6
1.00
Kreta u. übrige Inselr
0.05
0.05
Grenzverkehr
0.2
.1
0.60
1.00
0.60
0.0
Uebriger Verkehr
Großbritanien
1.00
0.06
.60
1.00
0.23
0.16
Rußland, europäisches un
Irland, s. Großbritannien.

siatisches:
0.75
Island
0.60
Grenzverkehr
0.16
Italien und San Marino
0.60
0.60
Grenzverkehr
0.08
0.2

Uebriger Verkehr
1.00
0.6
0.06
1.00
Uebriger Verkehr
dringende Telegramme unzulässig.
0.60 0.00
0.14
15
00•7
amtre
— —
77
I
108
*
*
90
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70
706
4
11
82