Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Tarif der Fiaker und Lohnkutscher.
*) Anmerkung. Die Martezeit vor Antritt der fahrt bei Bestellung zum Hause, welche vom Zeitpunkte an gerechnet wird, an welchem der
Fiaker zu erscheinen beordert und erschienen ist, sowie die Zeit des Hufenthaltes während der Fahrt bezw. zwischen der Bin- und Rückfahrt, lind zu¬
lammen mit 7o h (für den Zweilpänner) und 4o h (für den Sinlpänner) pro ¼ Stunde zu vergüten, wobei jede angelangene ¼ Stunde als volle
berechnet wird. Bei den Fahrten 2, 3 und 4 ilt im Fahrpreike die Vergütung für den Hufenthalt von 1 bezw. ½ bezw. 1½ St. inbegriffen.
Gepäck: Kleine Gepäckstücke, wenn sie im Wagen untergebracht werden, sind frei; für größere Gepäcksstücke und Gepäck, welches auf dem
Bocke untergebracht wird, ist eine Gebühr von 4o h pro Stück zu entrichten.