Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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346
Tarif der Fiaker und Lohnkutscher
Tarif der Fiaker und Lohnkutscher
für die Landeshauptstadt Innsbruck und Umgebung.
Fahrten
Zweispänner
KIh
h K
Einspänner
KIh
Klh
KIh
I. Direkte Fahrten
(das sind Fahrten mit Benützung des Wagens nur zur
Hinfahrt, also ohne Rückfahrt und ohne Aufenthalt
während der Fahrt)
von einem Standplatze aus innerhalb des Stadt¬
gebietes bis:
Berg Isel (zum Fuße des)
Sillbrücke beim Sillfalle
Zu dem zwischen Militärfriedhof, Lindenhof und
Reichenau gelegenen verbauten Gebiete Pradls
Kettenbrücke (auf beiden Ufern des Inn) ...
Fallbach (St. Nikolaus=Kirche)
Stadtgrenze in der Höttingergasse (Gärtnerei
Geppert
Mariahilfer=Brücke
Bahnübersetzung vor dem Peterbrünnl
und umgekehrt
Für größere Gepäckstücke, welche nicht im Innern
des Wagens untergebracht werden können, ist eine Ge¬
bühr von 20 Hellern per Stück zu bezahlen. An¬
deres Gepäck frei.“)
II. Zeitfahrten.
von den Standplätzen, der Wohnung des Bestellers
oder einem anderen von demselben bezeichneten Orte
aus innerhalb des Stadtgebietes mit nachstehenden
Einschränkungen und Erweiterungen:
a) am linken Innufer einschließlich der Höttingerau
bis zur städt. Schwimmschule und der verlänger¬
ten Innstraße bis zur Kettenbrücke und ausschlie߬
lich der Weiherburggasse;
b) am rechten Innufer bis zum Fuße des süd¬
lichen Mittelgebirges (Paschberg, Villerberg,
Wiltenberg) und zur Bahnübersetzung beim Pe¬
terbrünnl, einschließlich der Brennerstraße bis
zum Fuße des Berg Isel und des Fürstenweges in
Amras, den Anstieg nach Schloß Amras aus¬
genommen,
für die erste halbe Stunde....
für jede weitere Viertel=Stunde")
III. Halbe und ganze Tagesfahrten in¬
nerhalb des unter II bezeichneten Ge¬
bietes.
Halbe Tagesfahrten in der Dauer von fünf Stunden
und mit Beginn und Ende zwischen 7 Uhr morgens
und 2 Uhr nachmittags .........
10
40
40
20
20
12
60
8
*) Anmerkung. Die Care für diese Fahrten ist nur für die Hinfahrt an ein bestimmtes Ziel berechnet. Münicht der Fahrgalt während der
Fahrt irgendwo Hufenthalt zu nehmen oder will derlelbe den Magen innerhalb des unter I bezeichneten Bezirkes zur Rückfahrtbenützen, lo tritt
vom Zeitpunkte der Benützung des Magens an, der nachstehende Zeit-Carik in Mirklamkeit.
**) Hnmerkung. Bei Bestellung zum Haufe wird der Beginn der Fahrt vom Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Fiaker zu erscheinen
beordert wurde und erschienen ist.
Jede begonnene ¼ Stunde des fahrens oder Martens wird als volle berechnet. Die für die leere Rückfahrt zum Husgangspunkte notwendig“
Zeit ist ebenfalls zu vergüten, es darf aber für dieselbe nie mehr als ¼ Stunde angerechnet werden.