348 Volksbibliothek. — Bergführer. — Stempel=Skalen. Freie Volksbibliotbek in Innsbruck. gegründet und geleitet vom volkswirtschaftlichen Ver¬ ein. Eröffnet im Oktober 1891. Auszug aus der Bibliotheks=Ordnung. Jedermann ohne Unterschied des Standes oder Ge¬ schlechtes, vom 14. Lebensjahre aufwärts, kann die Bibliothek unentgeltlich benützen. Wer ein Buch zu leihen wünscht, hat sich durch eine Legitimationskarte auszuweisen, welche in der Kunsthdlg. des Hrn. Edmund Lorenz (L. Neurauters Nachf.), Herzog Friedrichstr., gegen Erlag von Kr. 1 ausgefolgt wird. Der genannte Betrag bleibt so lange als Garantietare erliegen, als die Partei Bücher entlehnt. Ist das nicht mehr der Fall, so wird ihr gegen die vom Bibliothekar abgestempelte Legitimationskarte die Garantietare zurückerstattet. Das Ausleihen der Bücher geschieht nur gegen Ver¬ langzettel, welche von der Partei auszufüllen sind, wozu gedrückte Formulare zur Ausfüllung aufliegen. Bücher mittleren Umfanges und unterhaltenden Inhaltes werden für 8 Tage, größeren Umfanges oder belehrenden Inhaltes bis zu 30 Tagen aus¬ geliehen. Parteien, welche den Rückgabetermin über¬ schreiten, werden zur Zahlung einer Strafgebühr von 20 Hellern verhalten. Bestmögliche Schonung und Rein¬ haltung der Bücher wird unbedingt erwartet, im entgegengesetzten Falle wird von der schuld¬ tragenden Partei je nach Umständen ganze oder teil¬ weise Entschädigung gefordert. Das Bibliothekslokal befindet sich Herzog Fried¬ richstraße Nr. 21 (Stadtturm) 1. Stock rechts. Jeder Band ist mit der Bibliotheksnummer und mit der Vereinsstampiglie versehen. Die Bücherausgabe findet jeden Dienstag und Freitag von halb 7 bis halb 8 Uhr abends statt. Für verloren gegangene Legitimatimationskarten werden keine Duplikate ausgefertigt, auch wird ein Ersatz hiefür nicht geleistet. Bergführer in Innsbruck und Umgebung. Bär Richard, Universitätsgebäude. Kröll Franz, Hötting, Bildgasse 6. Murr Karl, Heiliggeiststraße 7. Pantoi Josef, Höltinger=Au 47. Waldburger Josef, Hötting, Uirchgasse 11. Träger. Kuen Josef, Hötting, Bachgasse 7. I. Für Wechsel und Aus¬ weisungen bis auf längstens 6 Monate. und so fort von je 3000 K um 2 K mehr, wobei ein Restbetrag unter 3000 K, als voll anzunehmen ist. Stempel-Skalen. II. Für Rechtsurkunden, wie Qusttungen u. dgl. und so fort von je 800 K um K 2.50 mehr, wobei ein Restbetrag von weniger als 800 K als voll anzu¬ nehmen ist. III. und so fort von je 400 K um K 2.50 mehr, wobei ein Restbetrag unter 400 K als voll anzunehmen ist.