Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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Freie Volksbibliothek in Unnsbruck
gegründet und geleitet vom volkswirtschaftlichen Ver¬
ein. Eröffnet im Oktober 1891.
Auszug aus der Bibliotheks=Ordnung.
Jedermann ohne Unterschied des Standes oder Ge¬
schlechtes, vom 14. Lebensjahr aufwärts, kann die
Bibliothek unentgeltlich benützen.
Wer ein Buch zu leihen wünscht, hat sich durch
eine Legitimationskarte auszuweisen, welche in der
Kunsthdlg. des Hrn. Edmund Lorenz (L. Neurauters
Nachf.), Herzog Friedrichstr., gegen Erlag von K 1.—
ausgefolgt wird. Der genannte Betrag bleibt so lange
als Garantietaxe erliegen, als die Partei Bücher
entlehnt. Ist das nicht mehr der Fall, so wird ihr gegen
die vom Bibliothekar abgestempelte Legitimationskarte
die Garantietaxe zurückerstattet. Das Ausleihen der
Bücher geschieht nur gegen Verlangzettel, welche von
der Partei auszufüllen sind, wozu gedruckte Formu¬
lare zur Ausfüllung aufliegen.
Bücher mittleren Umfanges und unterhaltenden
Inhaltes werden für 8 Tage, größeren Umfanges oder
belehrenden Inhaltes bis zu 30 Tagen ausgeliehen.
Parteien, welche den Rückgabetermin überschreiten,
werden zur Zahlung einer Strafgebühr von 20 Hellern
verhalten.
Bestmöglichste Schonung und Reinhal¬
rungder Bücher wird unbedingt erwartet, im ent¬
gegengesetzten Falle wird von der schuldtragenden Par¬
tei je nach Umständen ganze oder teilweise Entschädi¬
gung gefordert.
Das Bibliothekslokal befindet sich Herzog Fried¬
richstraße Nr. 21 (Stadtturm) 1. Stock rechts.
Jeder Band ist mit der Bibliotheksnummer und mit
der Vereinsstampiglie versehen.
Die Bücherausgabe findet jeden Dienstag und Frei¬
tag von ½7—½8 Uhr abends statt.
Für verloren gegangene Legitimationskarten werden
keine Duplikate ausgefertigt, auch wird ein Ersatz hie¬
für nicht geleistet.
Wergführer in Unnsbruck und Amgebung.
Kröll Franz, Hötting, Bildgasse 6.
Pantoi Josef, Höttinger=Au 59.
Waldburger Josef, Hötting, Kirchgasse 10.
Träger.
Kuen Josef, Hötting, Kirchgasse 9.
Fur Wechsel u. Anweisungen
bis auf längstens 6 Monate.
Stempel=Skalen.
und so fort von je 3000 K um 2 K
nehr, wobei ein Restbetrag unter
3000 K als voll anzunehmen ist.
II.
Für Rechtsurkunden, wie
Quittungen u. dgl.
und so fort von je 800 K um K 2.50
mehr, wobei ein Restbetrag von
weniger als 800 K als voll anzu¬
nehmen ist.
III.
Für Perzentual-Gebühren.
und so fort von je 400 K um K 2.50
mehr, wobei ein Restbetrag unter
400 K als voll anzunehmen ist.