295 8. Für jede Verunreinigung und Beschädigung der Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen werden polizeilich bestraft. 9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen sich den Badegästen gegenüber mit Anstand und Beflissenheit benehmen und dürfen bei Strafe der sofortigen Ent¬ lassung kein Trinkgeld annehmen. Die Badegäste haben den Weisungen bezüglich der Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen. 10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim Stadtmagistrate vorzubringen. Tarif des städtischen Schwimmbades für Wänner, Wuseumstraße, außerbalb des Südbabnviaduktes. *) Die Preise der Saisonkarten werden erst bei Beginn der kommenden Die Benützung einer Kabine ist bei allen Badekarten inbegriffen. Saison fixiert. Badestunden: An Wochentagen von 6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung — an Sonn= und Feiertagen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags. Tarif der staatlichen Verzebrungssteuer, des städtischen Aufschlages und der Beschaugebübren für Schlacht= und Stechvied, Fleisch und wild vom 1. Jänner 1904 an