Innsbrucker*innen

Adressbücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert

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8. Für jede Verunreinigung und Beschädigung der
Räume, Einrichtungs= und Gebrauchsgegenstände ist
Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen werden
polizeilich bestraft.
9. Die Bediensteten der Badeanstalt müssen sich den
Badegästen gegenüber mit Anstand und Beflissenheit
benehmen und dürfen bei Strafe der sofortigen Ent¬
lassung kein Trinkgeld annehmen.
Die Badegäste haben den Weisungen bezüglich der
Aufrechterhaltung der Ordnung nachzukommen.
10. Allfällige Beschwerden der Badegäste sind beim
Stadtmagistrate vorzubringen.
Tarif
des städtischen Schwimmbades für Wänner, Wuseumstraße, außerbalb des Südbabnviaduktes.
*) Die Preise der Saisonkarten werden erst bei Beginn der kommenden
Die Benützung einer Kabine ist bei allen Badekarten inbegriffen.
Saison fixiert.
Badestunden: An Wochentagen von 6 Uhr früh bis zum Einbruch der Dämmerung — an Sonn= und Feiertagen
von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittags.
Tarif
der staatlichen Verzebrungssteuer, des städtischen Aufschlages und der Beschaugebübren für Schlacht= und
Stechvied, Fleisch und wild vom 1. Jänner 1904 an